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Geschichte der Regel 'G.13'

Inhaltsverzeichnis


Runde 0, KSK 299, 2005-10-29   (Setup)

Abstimmungen und Wahlen

  1. In Abstimmungen über Regeländerungen kann mit "Ja", "Nein" und "Enthaltung" gestimmt werden. Eine Regeländerung ist angenommen, wenn die erforderliche Anzahl an "Ja"-Stimmen erreicht wurde.
  2. In anderen Abstimmungen gemäß einer Regel gilt Absatz 1., soweit nicht von einer Regel einer höheren Hierarchieklasse etwas anderes bestimmt ist.
  3. Bei Wahlen aus einer Mehrzahl von Möglichkeiten kann jede Stimme für genau eine der Möglichkeiten oder für "Enthaltung" abgegeben werden.